Auswahlkriterien
Vier Fragen, die du jedem Anbieter stellen solltest
Lass dir die Antworten schriftlich geben — im AVV, in der Unterauftragnehmerliste oder per E-Mail vom Support. Was mündlich zugesagt wurde, hilft dir bei einer Prüfung nicht.
Wo werden die Daten gespeichert?
Der Serverstandort entscheidet mit darüber, ob eine Drittlandsübermittlung nach Kapitel V DSGVO vorliegt — und ob du dafür zusätzliche Garantien brauchst. Frage nach dem konkreten Rechenzentrum, nicht nach dem Firmensitz: beides kann auseinanderfallen.
Slotara: Serverstandort Deutschland.
Gibt es einen AVV nach Art. 28 DSGVO — und ab wann gilt er?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag, den du erst anfordern und unterschreiben musst, schützt dich in der Zwischenzeit nicht. Kläre, ob er automatisch Teil des Vertrags ist oder ein separater Schritt.
Slotara: AVV nach Art. 28 DSGVO, gültig ab Vertragsbeginn.
Welche Unterauftragnehmer sind benannt?
Hosting, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung, Support-Tools — jeder dieser Dienste kann ein weiterer Auftragsverarbeiter sein. Die Liste gehört in den AVV und sollte aktuell gehalten werden.
Slotara: Unterauftragnehmer sind im AVV benannt.
Lädt die Buchungsseite Skripte von Dritten?
Alles, was auf deiner Buchungsseite mitlädt, kann einwilligungspflichtig sein — und deine Kunden geben dort gerade personenbezogene Daten ein. Prüfbar ist das mit den Entwicklertools deines Browsers im Netzwerk-Tab.
Slotara: keine Drittanbieter-Tracker im Dashboard und im eingebetteten Buchungs-Widget.