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X-Rechnung Pflicht 2025: Was Dienstleister jetzt wissen müssen.

Seit Januar 2025 müssen alle deutschen Unternehmen elektronische Rechnungen (X-Rechnung oder ZUGFeRD) empfangen können. Ab 2027 gilt auch die Sendepflicht — zunächst für Unternehmen über 800.000 € Umsatz, ab 2028 für alle. Die Pflicht gilt ausschließlich im B2B-Bereich: Wer nur an Privatkunden rechnet (Friseure, Nagelstudios, Fitness), ist nicht betroffen. Dieser Ratgeber erklärt wer betroffen ist, was sich ändert — und wie man den Rechnungsfluss automatisiert.

Aktualisiert: 2026-04-10 | Lesezeit: 7 Minuten | Von Marcus Mayer, intellimSystems

Was ist die X-Rechnung?

Die X-Rechnung (offiziell: XRechnung) ist ein maschinenlesbares elektronisches Rechnungsformat auf Basis der europäischen Norm EN 16931. Sie ersetzt die klassische PDF-Rechnung im B2B- und Behördenverkehr — nicht als optische Darstellung, sondern als strukturiertes XML-Dokument, das Buchhaltungssysteme direkt verarbeiten können.

Definition

X-Rechnung = strukturiertes XML-Dokument nach EN 16931, nicht zu verwechseln mit einer PDF-Rechnung. ZUGFeRD ist ein Hybridformat: PDF mit eingebettetem XML — visuell lesbar und maschinenverarbeitbar.

Fakt

Eine normale PDF-Rechnung ist KEIN elektronisches Rechnungsformat im Sinne der EN 16931. PDF ist ein Bildformat — Daten müssen daraus manuell extrahiert werden.

Wer ist betroffen?

Die Pflicht zur elektronischen Rechnung gilt im B2B-Bereich — also wenn du an andere Unternehmen oder Selbstständige rechnest. Privatkunden (B2C) sind nicht betroffen. Das klingt einfach, ist aber in der Praxis oft eine Mischform.

Definition

B2B = Business to Business. Wenn du an ein Unternehmen rechnest (GmbH, AG, UG, Einzelunternehmer mit USt-ID), greift die E-Rechnungspflicht. Wenn du an Privatpersonen rechnest (kein Gewerbebetrieb), greift sie nicht.

Fakt

Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen E-Rechnungen empfangen und senden können — die Kleinunternehmerregelung befreit nicht von der E-Rechnungspflicht.

Was ändert sich konkret?

Die Einführung läuft stufenweise. Seit Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das Senden wird schrittweise bis 2028 verpflichtend. Wer jetzt automatisiert, ist für alle Stufen gerüstet.

Definition

Empfangen ab 2025: Du musst in der Lage sein, XML-Rechnungen zu erhalten und zu verarbeiten. Ein einfaches E-Mail-Postfach reicht technisch, aber du musst die Daten verbuchen können. Senden ab 2027/2028: Rechnungen an Unternehmen müssen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format gesendet werden.

Fakt

Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Gemeinden) ist die E-Rechnung bereits seit April 2020 (Bund) bzw. 2021/2022 (Länder) Pflicht.

Schnell-Check

Bin ich von der X-Rechnung-Pflicht betroffen?

Beantworte die Fragen — und du weißt sofort, ob und wann du handeln musst.

!

Rechnest du an andere Unternehmen oder Behörden?

Ja → Du bist betroffen. Ab 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können, ab 2027/2028 auch senden.

Rechnest du ausschließlich an Privatkunden (Endverbraucher)?

Nur Privatkunden → Nicht betroffen. Friseure, Nagelstudios, Fitnessstudios mit reinem B2C-Geschäft brauchen keine X-Rechnung.

!

Bist du Kleinunternehmer nach §19 UStG?

Ja, aber Firmenkunden → Trotzdem betroffen! §19 befreit nicht von der E-Rechnungspflicht.

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Lieferst du an öffentliche Auftraggeber (Bund/Land/Gemeinde)?

Ja → Bereits jetzt Pflicht (seit 2020/2021). Sofort handeln.

!

Jahresumsatz über 800.000 € mit Firmenkunden?

Ja → Ab 2027 Sendepflicht. Jetzt Systeme vorbereiten.

!

Jahresumsatz unter 800.000 € mit Firmenkunden?

Ja → Ab 2028 Sendepflicht. Noch Zeit, aber besser früh automatisieren.

Fristen

Wann gilt was?

2020 Öffentliche Auftraggeber (Bund) Bereits aktiv

Rechnungen an Bundesbehörden müssen als XRechnung eingereicht werden.

Jan 2025 E-Rechnung empfangen (alle) Bereits aktiv

Jedes Unternehmen muss elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

Jan 2027 E-Rechnung senden (>800k €) Kommend

Unternehmen mit Jahresumsatz über 800.000 € müssen XRechnung/ZUGFeRD senden.

Jan 2028 E-Rechnung senden (alle) Kommend

Alle Unternehmen müssen elektronische Rechnungen im B2B-Verkehr senden.

Automatisierung statt Papierkram

Slotara erledigt den Rechnungsfluss automatisch.

Kunde bucht → zahlt online → Slotara erstellt die richtige Rechnung. B2C: normale Rechnung. B2B: ZUGFeRD-konform. Kein manuelles Erstellen, kein Formatchaos.

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Häufige Fragen

FAQ: X-Rechnung für Dienstleister

Nein. Eine PDF-Rechnung ist kein elektronisches Rechnungsformat im Sinne der EN 16931. PDF ist ein Bildformat — ein Mensch kann es lesen, eine Buchhaltungssoftware muss die Daten aber manuell oder per OCR extrahieren. Die X-Rechnung ist ein strukturiertes XML-Dokument, das Systeme direkt verarbeiten. ZUGFeRD ist ein Hybrid: PDF für den Menschen + eingebettetes XML für die Maschine.

In der Regel nein. Wenn du ausschließlich an Privatkunden rechnest (B2C), brauchst du keine X-Rechnung. Die Pflicht gilt nur im B2B-Bereich. Ausnahme: Wenn du z.B. einen Hotelkooperationsvertrag hast und dem Hotel monatlich rechnest — dann schon.

XRechnung ist reines XML — kein PDF, kein visuelles Dokument. Der Empfänger braucht Software zum Lesen. ZUGFeRD ist ein Hybridformat: ein normales PDF mit eingebettetem XML. Beide erfüllen die EN 16931 und damit die gesetzliche Anforderung. ZUGFeRD ist für die meisten Dienstleister praktischer, weil der Empfänger das PDF auch ohne spezielle Software lesen kann.

Buchhaltungssoftware wie lexoffice, sevDesk oder DATEV unterstützen XRechnung und ZUGFeRD. Für Dienstleister die Termine und Zahlungen kombinieren: Slotara erzeugt automatisch ZUGFeRD-konforme Rechnungen bei B2B-Buchungen im Pro-Plan. Der Workflow läuft vollautomatisch: Buchung → Zahlung → korrekte Rechnung (B2C oder ZUGFeRD je nach Kundenstatus).

Der Empfänger kann die Rechnung zurückweisen und die Zahlung verweigern. Der Vorsteuerabzug kann gefährdet sein. Explizite Bußgelder sind bisher nicht vorgesehen, aber Zahlungsverzögerungen und Geschäftsbeziehungsschäden sind real. Wer ab 2027 noch PDF-only-Rechnungen an Firmenkunden schickt, riskiert, nicht bezahlt zu werden.

Ja, seit 1. Januar 2025. Das bedeutet: Du musst eine E-Mail-Adresse haben (reicht technisch), und du musst die XML-Daten in deiner Buchhaltung verarbeiten können. Ein einfaches "ich drucke das XML aus" gilt nicht als elektronische Verarbeitung. Die meisten Buchhaltungsprogramme unterstützen dies bereits.

Ja. Slotara erkennt beim Buchungsprozess, ob der Kunde ein Privatkunde (B2C) oder ein Firmenkunde (B2B, mit USt-ID) ist. B2C → normale Rechnung. B2B → ZUGFeRD-konforme E-Rechnung. Das läuft vollautomatisch ohne manuellen Eingriff. Verfügbar im Pro-Plan.

MM

Marcus Mayer

Gründer, intellimSystems

Entwickler von Slotara. Baut seit 2023 Buchungs- und Abrechnungssoftware für Dienstleister in Deutschland. Fokus: Automatisierung, DSGVO-Konformität und gesetzeskonforme Rechnungsstellung.

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